Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Diese Bedingungen finden unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers und vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen für sämtliche Lieferungen von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. (nachfolgend „Jörg Küper Fachgroßhandel e.K.“) Anwendung.
  2. Angebot und Abschluss
    2.1. Die Angebote der Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. sind freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. zustande.2.2. Alle weiteren Vereinbarungen, die zwischen Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. und dem Besteller zwecks Ausführung von Aufträgen getroffen werden, sind schriftlich festzulegen.2.3. Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. ist zu Teillieferungen berechtigt. Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. behält sich Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht, Stückzahl, oder Fläche bis zu 10 %. bei Bestellungen
    unter 100 kg bis zu 20 %, und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor.2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen die Metalleindeckungen erfordern kann Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. ab 3 Monaten nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilungen (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte. Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 3 Wochen nach, ist Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrage zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern.

    2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfungen zu Lasten des Bestellers.

  3. Lieferfristen und Verzug
    3.1. Erfüllt der Besteller vertragliche Pflichten – auch Mitwirkungs- oder Nebenpflichten nicht rechtzeitig, ist Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. berechtigt, die Lieferfristen und -termine unbeschadet der Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. zustehenden Rechte aus Verzug entsprechend den Bedürfnissen des Produktionslaufes bei Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. angemessen hinauszuschieben und Ersatz des bei Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. entstandenen Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
    3.2. Auch bei Terminvereinbarungen gerät Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. nur durch schriftliche Mahnung in Verzug. Im Falle des Verzuges hat der Besteller auf Verlangen der Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. innerhalb angemessener Frist mitzuteilen, ob er vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.
    3.3. Für Schadensersatzansprüche des Bestellers aufgrund eines von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. zu vertretenden Lieferverzuges gilt Ziff. 8 (Haftung) entsprechend.
    3.4. Unvorhersehbare und unverschuldete Umstände wie Betriebsstörungen. Lieferfristen-Überschreitungen oder Lieferausfälle von Vorlieferanten sowie Energie- oder Rohstoffmangel, soweit Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. mit seinen Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, befreit Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. Wird hierdurch die Lieferung ummehr als drei Monate verzögert, so ist der Besteller unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertragzurückzutreten.
    3.5. Die gleichen Rechte stehen Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. und dem Besteller im Falle von höherer Gewalt zu, wie Streiks, Aussperrungen, und von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. nicht zu vertretende behördliche Verfügungen.
  4. Versand, Gefahrenübergang und Verpackung
    4.1. Sofern nicht eine andere Versandart vereinbart wurde, liefert Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. „ab Werk1′ (INCOTERMS 2011). Für die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Termine ist der Zeitpunkt der Versandbereitschaft der Ware im Lieferwerk maßgebend. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, geht die Gefahr mit der Versendung ,ab Werk“ auf den Besteller über.4.2. Soweit nichts anders vereinbart, sind die Mehrweg- Transportverpackungen der Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. unverzüglich nach Entleerung frachtfrei in ordnungsgemäßem Zustand an das Lieferwerk zurückzusenden. Geschieht das nicht, kann Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. den Besteller mit den Wiederbeschaffungskosten belasten. Die Mehrweg-Transportverpackung ist sachgerecht zu lagern.
  5. Preise und Zahlung
    5.1. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung gehen sämtliche Nebenkosten, wie Verpackung. Fracht, Versicherung, Zölle. Abgaben und Gebühren aller Art zu Lasten des Bestellers. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen der Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. nicht eingeschlossen; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.5.2. Bei Aufträgen, die später als vier Monate nach Vertragsabschluß ausgeführt werden, ist Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. bei unvorhergesehenen und wesentlichen Veränderungen der Herstellungskosten (z.B. Material-, Energie- und Personalkosten, Transportkosten und öffentliche Abgaben) berechtigt, die Preise für noch nicht ausgeführte Lieferungen entsprechend anzupassen.5.3. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers ist Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. – unbeschadet sonstiger der Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. zustehenden Rechte – befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Die Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.
  6. Eigentumsvorbehalt
    6.1. Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. behält sich das Eigentum an den von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. gelieferten Waren zur Sicherung aller Ansprüche vor, die Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen.6.2. Das Eigentum von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Bei einer Verarbeitung. Verbindung oder Vermischung mit Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. nicht gehörenden Sachen erwirbt Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. zu dem der anderen Materialien.6.3. Der Besteller wird den Besitz der Vorbehaltswaren für Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. als Verwahrer mit kaufmännischer Sorgfalt ausüben und die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Elementarschäden und sonstige Risiken versichern und alle Maßnahmen zu treffen, damit der Eigentumsvorbehalt weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.6.4. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. vor, ohne dass für Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. daraus Verpflichtungen entstehen.

    6.5. Zur Sicherung der jeweiligen Ansprüche von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. nach Absatz 1 tritt der Besteller schon jetzt alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware einschließlich Wechsel und Schecks an Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. ab. Bei der Veräußerung von Waren, an denen Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. gemäß Abs. 2 Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. entspricht.

    6.6. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder wenn der Besteller Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt, hat der Besteller auf Verlangen von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. die gemäß Abs. 5 erfolgte Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. alle erforderlichen Auskünfte zu geben und Maßnahmen zu ergreifen, die die Rechte von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. sichern. Insbesondere sind Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. Zugriffe durch Gläubiger auf die Vorbehaltsware bzw. auf die an Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen.

    6.7. Übersteigt der Wert der Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %. wird Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

    6.8. Der Besteller räumt Jörg Küper Fachgroßhandel e.K., soweit dieser Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. Material überlassen hat, am Material und an dessen Stelle tretenden Ansprüchen ein Pfandrecht zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller ein. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder Kreditverfall, ist Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. berechtigt das Pfandmaterial zum Börsenkurswert (Notierung der Londoner Metallbörse), bei Nichtnotierung zum durchschnittlichen deutschen Marktpreis am Tage des Zahlungsverzuges oder des Kreditverfalls beliebig zu verwerten.

  7. Prüfungspflicht des Bestellers, Mängelrüge, Rechte bei Sachmängeln
    7.1. Der Besteller hat erkennbare Mängel jeglicher Art spätestens nach Ablauf von acht Werktagen (der Samstag zählt nicht als Werktag) ab Erhalt der Ware schriftlich zu rügen; ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Verborgene Mängel sind spätestens nach Ablauf von acht Werktagen (der Samstag zählt nicht als Werktag) ab Entdeckung schriftlich zu rügen; ansonsten gilt die Ware auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.7.2. Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt grundsätzlich ein Jahr. Bei einer von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche zwei Jahre. Bei Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche fünf Jahre.7.3. Soweit die gelieferte Sache einen Mangel aufweist, kann der Besteller als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen, wobei die Wahl zwischen diesen beiden Optionen Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. zusteht. Werden mangelhafte Sachen durch Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. ersetzt, erwirbt Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. das Eigentum an den ersetzten Teilen. Ist Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller, sofern weitere Nacherfüllungsversuche für ihn unzumutbar sind, nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.7.4. Für Schäden, die durch Sachmängel des Liefergegenstandes anderweitig verursacht werden, haftet Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. nur in den in Ziff. 8 genannten Grenzen. 7.5. Für die Beschaffenheit der Erzeugnisse gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die ISO-, EN- oder DIN-Normen. Für den Verwendungszweck vertretbare Abweichungen von Maßen und Gewichten und sonstigen technischen Werten berechtigen nicht zu Beanstandungen.
  8. Haftung
    8.1. Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. haftet entsprechend den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in den Fällen zu vertretenden Unvermögens und zu vertretender Unmöglichkeit. Ferner haftet Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. für Schäden in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Übernahme einer Garantie sowie bei einer von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Verletzt Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. im Übrigen mit einfacher Fahrlässigkeit eine vertragswesentliche Pflicht oder eine Kardinalspflicht (d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf sowie Pflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist) so ist die Ersatzpflicht von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.8.2. In allen anderen Fällen der Haftung sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis sowie wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen, sodass Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. insoweit insbesondere nicht für Folgeschäden sowie Mehraufwendungen, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers haften.8.3. Soweit die Haftung von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. aufgrund der vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist. gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Jörg Küper Fachgroßhandel e.K..
  9. Warenzeichen, Schutzrechte, Herkunftszeichen, Werkzeuge
    9.1. Ohne die schriftliche Zustimmung von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. dürfen die an den Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. Waren angebrachten Herkunfts- oder Kennzeichen weder verändert noch entfernt werden.
    9.2. Warenzeichen bzw. Marken, unter denen Waren von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. geliefert werden, dürfen vom Besteller ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. weder für die daraus hergestellten Erzeugnisse noch für sonstige eigene Zwecke (insbesondere Werbezwecke) benutzt werden.
    9.3. An Mustern. Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sowie an Werkzeugen, zu denen auch etwa Prägestempel, Druckwalzen oder Kokillen gehören, behält sich Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch, wenn Kostenanteile für derartige Gegenstände vom Besteller vergütet werden.
    9.4. Erfolgt eine Fertigung bzw. Lieferung nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte verletzt, so stellt der Besteller Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
    9.5. Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. ist berechtigt, in Eigentum der Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. stehende Werkzeuge, Druckzylinder, Skizzen, Entwürfe und sonstige Hilfsmittel drei Jahre nach der letzten Verwendung zu vernichten.
  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
    10.1. Erfüllungsort und sofern der Besteller Vollkaufmann ist. Gerichtsstand ist Bochum. Jörg Küper Fachgroßhandel e.K. ist jedoch berechtigt, die Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers geltend zu machen.
    10.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ergänzend sind die INCOTERMS der Internationalen Handelskammer in Paris in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
    10.3. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 wird ausgeschlossen.
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