CNC-Zuschnitt - CNC-Fräsen - Lieferservice - Technische Beratung - Projektunterstützung
Die Deckschichten von FOAM-X° Platten lassen sich mit Siebdruckfarben, die für Papier geeignet sind, randscharf und mit feinem Raster bedrucken. Stark lösemittelhaltige Farben sind jedoch zu vermeiden und bei wasserlöslichen Farben muss einem möglichen Verzug vorgebeugt werden.
FOAM-X° Leichtstoffplatten werden zunehmend auch im digitalen Direktdruck nach dem Inkjet-Verfahren (Piezo-Technik) bedruckt. Sogar auf geprägten oder flächig strukturierten Oberflächen lassen sich mit dieser Drucktechnik und den auf das jeweilige Material abgestimmten Tinten interessante Effekte erzielen. Zum Schutz der dünnen und empfindlichen Farbschicht ist ein kratzfester und UV-beständiger Deck- oder Glanzlack oder eine Schutzfolienkaschierung notwendig.
FOAM-X° Leichtstoffplatten werden immer häufiger ein- oder beidseitig mit vorgedruckten Plakaten kaschiert. Für diese Arbeiten haben sich wässrige Suspensionen von Polyvinylharz (so genannte PVA-Kleber) gut bewährt.
FOAM-X° Platten bis 5 mm Dicke lassen sich problemlos mit stabilen Universalarbeitsmessern
(Cuttermessern) schneiden.
Mehrere leichte Schnitte ergeben ein besseres Resultat als ein einzelner, kräftiger
Schnitt.
Den Metallmaßstab gegen Verrutschen sichern.
FOAM-X° Platten können auch mit so genannten Plattenschneidern geschnitten
werden. Ein gewichtiger Vorteil dieser Maschinen ist deren staub- und spanlose
Arbeitsweise.
Beim Einsatz von Schlagscheren sind gestauchte und einseitig abgerundete Schnittkanten
unvermeidlich.
Mit entsprechend ausgerüsteten Schneidplottern können aus FOAM-X° Platten auch komplizierte Formen herausgearbeitet werden.?????????S?ø??;?;??+?????????p>
FOAM-X° Platten bis zu 10 mm Dicke können gestanzt werden. Schneidlinien mit Zahnung sind besser geeignet, weil diese ein günstigeres Eindringverhalten in die Papierdeckschichten aufweisen.
FOAM-X° Platten können kalt über eine Tischkante abgekantet werden. Vor einer Serienproduktion unbedingt prüfen, ob die Qualität der Biegung den Erwartungen entspricht.
FOAM-X° Platten können nicht warm umgeformt werden
FOAM-X° Platten können nicht warm umgeformt werden
Die Deckschichten der FOAM-X° Platten bestehen aus Chromokarton. Sie können
deshalb mit üblichen Weissleimen flächig miteinander verklebt und
mit speziellen wässrigen Polyvinyl-Klebern laminiert werden.
Wenn bei einer Verklebung von FOAM-X° Platten der Klebstoff mit den Kanten
in Berührung kommen kann, dann muss ein lösemittelfreier Typ gewählt
werden, der den Polystyrolkern nicht anlöst.
Zur Konstruktion von T-Verbindungen mit dicken FOAM-X° Platten wird eine Nut herausgefräst, die durch das Kernmaterial bis an die äussere Deckschicht reicht und deren Breite der einzusetzenden Plattendicke entspricht. Dann wird mit einem materialverträglichen Klebstoff die zweite Platte senkrecht in die Nut eingeklebt.
Aus Qualitätsgründen sollten FOAM-X° Platten nicht spanend bearbeitet werden.
FOAM-X° Platten können nicht geschweisst werden.
FOAM-X° Leichtstoffplatten müssen grundsätzlich wie Papier gelagert werden.
* Die Angaben in dieser Publikation stützen sich auf den heutigen Stand
unserer Kenntnisse und sind unserer Meinung nach verlässlich. Für
die Richtigkeit der Angaben für jeden Fall der Anwendung und für die
Resultate, die sich aus deren Gebrauch ergeben, kann jedoch keine Garantie übernommen
werden.
* Der Anwender oder Verarbeiter ist in jedem Fall dafür verantwortlich,
dass die Materialien und Verfahren für den vorgesehenen Verwendungszweck
und Einsatzort zweckmässig, wirtschaftlich und im Einklang mit den örtlichen
Gesetzen und Vorschriften sind.
* In Industrie und Gewerbe übliche fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten,
ein normal entwickeltes Urteilsvermögen sowie die Kenntnis und Beachtung
der geltenden Vorschriften in Bezug auf Arbeitssicherheit und -hygiene werden
vorausgesetzt.
* Im Interesse der Aktualität und Unparteilichkeit dieser Publikation haben
wir uns entschlossen, keine speziellen Hilfsprodukte und Materialien oder deren
Hersteller zu empfehlen, sondern immer nur generische Bezeichnungen zu nennen.
Dadurch bleibt dem Käufer die Freiheit erhalten, solche Produkte von einem
Anbieter seines Vertrauens zu beziehen.